Daneels Media Group
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Arbeitsaufträge, Vereinbarungen und Lieferungen.
Abschnitt 1
Der Kunde ist derjenige, der die Bestellung aufgegeben hat, der Lieferant ist derjenige, der sich bereit erklärt hat, die Bestellung auszuführen.
Sektion 2
Die Lieferung von Produktionsmitteln (Rohstoffe, Muster, Kopien und/oder digitale Dateien usw.) an einen Lieferanten mit der vorbehaltlosen Bitte um Vorlage eines Probeabzugs oder einer Zeichnung verpflichtet diesen Lieferanten zur Ausführung mit der Arbeit beauftragen oder die entstandenen Kosten erstatten.
Sektion 3
Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend und freibleibend bzw. freibleibend. Wenn die Löhne und/oder Rohstoffpreise steigen, werden die Referenzpreise revidiert. Die Angebote werden immer ohne Angabe der Steuern erstellt, die immer vom Kunden zu tragen sind. Die Gültigkeitsdauer eines Kostenvoranschlags beträgt einen Monat für die Ausführung eines Auftrages innerhalb von drei Monaten. Der Angebotspreis gilt nur für den im Angebot angegebenen Auftrag.
Sektion 4
Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Bestellung gegen den entsprechenden Teil des Gesamtpreises zu liefern.
Abschnitt 5
Jede Person oder Firma, die eine Bestellung mit der Aufforderung zur Rechnungsstellung an Dritte aufgibt, ist persönlich für ihre Zahlung verantwortlich, auch wenn der Lieferant diese Rechnungsstellung akzeptiert hat, außer in Fällen, in denen der Dritte das mitunterzeichnete Bestellformular besitzt.
Abschnitt 6
Der Lieferant haftet nicht für Verletzungen von Vervielfältigungsrechten Dritter, wenn er den Druck- oder Vervielfältigungsauftrag nach Treu und Glauben ausgeführt hat. Verantwortlich ist allein der Kunde. Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit Vervielfältigungsrechten setzt die Ausführung der Übertragung aus.
Abschnitt 7
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, kann der Auftraggeber der Nennung des Lieferantennamens nicht widersprechen, auch wenn auf der Drucksache bereits der Name eines Verlegers oder Vermittlers, Werbeagenten oder sonstiges genannt ist.
Sektion 8
Die Schriftart sowie das Layout sind vom Anbieter frei wählbar. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für die typografische Qualität der speicherfertigen Vorlagen oder formatierten Seitendateien, die er vom Kunden erhält.
Abschnitt 9
Stellt der Kunde dem Lieferanten Betriebsmittel zur Verfügung, so sind diese termingerecht (unter Berücksichtigung des Bestellterminplans), ordnungsgemäß verpackt und frankiert beim Lieferanten anzuliefern. Die Unterzeichnung der Transportdokumente zur Annahme bestätigt lediglich den Erhalt des Materials. Liefert der Auftraggeber Prepress-Material in digitaler Form ohne gedruckte Version, übernimmt der Anbieter keine Haftung für das Ausstellungsergebnis. Stellt der Kunde dem Lieferanten digitale Dateien zur Verfügung, muss er die Originaldateien selbst aufbewahren und ist für die Qualität dieser Dateien verantwortlich. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder seiner Unterlieferanten verlängern Produktionsschwierigkeiten oder - verzögerungen, die durch Mängel des angelieferten Materials verursacht werden, die Lieferzeit und erhöhen die dadurch verursachten Mehrkosten Probleme.
Abschnitt 10
Auf Wunsch des Kunden erstellt der Lieferant einen einfachen Proof, beispielsweise einen Laserausdruck, einen Plan oder einen Standproof. Saubere Proofs, zB in originalgetreuen Farben und/oder auf Verlagspapier, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde keinen Proof verlangt, ist der Lieferant in keiner Weise für die Qualität des Endprodukts verantwortlich.
Abschnitt 11
Der Lieferant korrigiert alle vom Kunden angegebenen Druck- und Worttrennungsfehler, ist jedoch nicht verantwortlich für Rechtschreib-, Sprach- oder Grammatikfehler. Änderungen des ursprünglichen Auftrages gleich welcher Art (im Text, in der Bearbeitung oder Platzierung von Abbildungen, in Formaten, im Druck oder Binden etc.) schriftlich oder anderweitig durch oder im Auftrag des Kunden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und verlängern sich den Leistungszeitraum. Dies gilt auch für Maschinenstillstände während des Wartens auf „ready to print“. Mündliche oder fernmündliche Änderungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
Abschnitt 12
Die Lieferung einer datierten und unterschriebenen „druckfertigen“ Druckvorlage durch den Kunden entbindet den Lieferanten von jeglicher Haftung für Fehler oder Auslassungen, die während oder nach dem Druck festgestellt wurden. Das „Schussfertige“ bleibt Eigentum des Anbieters und dient im Streitfall als Beweismittel.
Abschnitt 13
Wünscht der Auftraggeber vom Lieferanten Produktionselemente wie Satz, Filme, Montagen, Stanzungen, Skizzen, Zeichnungen, Discs etc., so wird dies vor Ausführung des Auftrages schriftlich mit dem Lieferanten vereinbart. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden, der ausdrücklich freigibt den Lieferanten von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dieser Lagerung (einschließlich Untergang oder Verschlechterung) frei, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten. Offsetplatten werden nicht gespeichert.
Abschnitt 14
Die bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbarten Fristen laufen ab dem der Anlieferung der erforderlichen Elemente folgenden Werktag. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich mindestens, soweit der Kunde die erforderlichen Elemente nicht geliefert hat, sowie mit der Rücksendung der korrigierten Proofs und der „druckfertigen“ Vorlage. Fälle höherer Gewalt und allgemeiner alle Umstände, die die Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten verhindern, einschränken oder verzögern oder die Ausführung der von ihm eingegangenen Verpflichtungen übermäßig belasten, entbinden den Lieferanten von jeglicher Verantwortung und erlauben ihm, als die Dies kann sein, entweder seine Verpflichtungen zu verkürzen oder den Vertrag zu kündigen oder seine Ausführung auszusetzen, ohne dass er zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Als solche gelten unter anderem: Krieg, Bürgerkrieg, Mobilmachung, Aufruhr, Streik und Aussperrung, sowohl beim Lieferanten als auch bei seinen Zulieferern, Maschinenstillstand, Feuer, Unterbrechung von Transportmitteln, Schwierigkeiten in der Rohstoffversorgung, Materialversorgung und Energie und Einschränkungen oder Verbote, die von der Regierung auferlegt werden.
Abschnitt 15
Der Kunde kann dem Lieferanten die Ausführung eines periodischen Auftrages, also eines Auftrages mit wiederkehrenden Teilaufträgen, nur unter Einhaltung der unten genannten Kündigungsfristen entziehen. Die Stornierung muss per Einschreiben mitgeteilt werden. Im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen wird der Kunde den Lieferanten von allen während der Nichteinhaltung erlittenen Schäden und entgangenen Gewinnen freistellen.
Kündigungsfrist:
- 3 Monate bei Dauerauftrag mit Jahresumsatz bis 7.500 Euro;
- 6 Monate bei einem Dauerauftrag mit einem Jahresumsatz bis 25.000 Euro;
- 1 Jahr für eine periodische Bestellung, deren Jahresumsatz gleich oder größer als 25.000 EUR ist.
Abschnitt 16
Für vom Lieferanten behandelte Papiere, Pappen und Bindematerialien akzeptiert der Kunde die von den Herstellern dieser Materialien auferlegten Toleranzen. Der Lieferant kann 5 % (mindestens hundert Exemplare) mehr oder weniger als die bestellte Anzahl von Exemplaren liefern und in Rechnung stellen. Bei Drucksachen, die eine aufwendige oder besonders schwierige Verarbeitung erfordern, kann der Lieferant 20 % (mindestens 200 Exemplare) mehr oder weniger als die bestellte Auflage liefern und in Rechnung stellen. Weniger oder mehr Exemplare werden zum Preis der zusätzlichen Exemplare vergütet.
Abschnitt 17
Alle Missionen werden mit normal verfügbaren Ressourcen durchgeführt. Besondere Anforderungen wie Lichtechtheit der Tinten, Lebensmitteltauglichkeit etc. muss vom Kunden bei der Angebotsanfrage angegeben werden. Werden sie später mitgeteilt, kann dies zu einer Preisanpassung führen. Die einwandfreie Übereinstimmung der wiederzugebenden Farben, sowie die einwandfreie Unveränderlichkeit der Druckfarben und die einwandfreie Unveränderlichkeit der Farbgebung und des Registers werden nicht garantiert. Abweichungen, die für die Art der auszuführenden Arbeiten spezifisch sind, werden vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert.
Abschnitt 18
Unter Androhung des Rechtsverlustes muss der Kunde jede Reklamation oder jeden Protest per Einschreiben an den Lieferanten spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Warenlieferung richten. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, beginnt die 8-Tagesfrist ab dem Datum der Aufforderung zur Warenabnahme zu laufen. Ansonsten ab Rechnungsdatum. Erhält der Lieferant innerhalb dieser Frist von 8 Tagen keine Reklamation, bedeutet dies, dass der Kunde die gesamte Ware vollständig akzeptiert hat. Verwendet der Kunde einen Teil der gelieferten Ware oder lässt er diese postalisch an Dritte versenden oder an ein Vertriebsunternehmen zum Vertrieb übergeben, so hat er die gesamte Druckauflage abgenommen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gesamten Bestellung. Der Lieferant haftet nicht für Folgeschäden des Kunden, einschließlich entgangenen Gewinns.
Abschnitt 19
Die Haftung des Lieferanten beschränkt sich auf die Wiederherstellung nicht konformer Kopien, die vom Preis der zusätzlichen Kopien abgezogen werden.
Regel 20
Die Lieferung erfolgt beim Lieferanten. Verpackung und Transport gehen zu Lasten des Kunden. Das Risiko der Ware während dieses Transports trägt der Kunde.
Regel 21
Alle vom Kunden anvertrauten Waren (Papiere, Filme, Datenträger etc.), die sich imns der Firma des Lieferanten, bleiben auf Kosten und Gefahr des Kunden, der den Lieferanten ausdrücklich von jeglicher Haftung befreit, unter anderem im Falle von Schäden oder Verlusten, ganz oder teilweise, aus welchen Gründen auch immer, ausgenommen bei Arglist, grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder wenn die vorgenannte Sicherheit eine der Hauptleistungen des Vertrages ist. Gleiches gilt für die für den Kunden bestimmte Ware. Lagerkosten werden ab dem dem Kunden mitgeteilten Datum in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung am vereinbarten Fälligkeitstag können diese Waren als Sicherheit und Verpfändung der fälligen Beträge zurückbehalten werden.
Abschnitt 22
Bei der Bestellung kann eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Betrages verlangt werden, die gleiche Anzahlung nach Erhalt der Druckfertigstellung und der Restbetrag bei Lieferung. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen oder Quittungen sind weder verlängerbar noch abwertend. Jede unbezahlte Rechnung ist ab Fälligkeit automatisch und ohne Mahnung mit Zinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank zuzüglich sieben Prozentpunkten und aufgerundet auf einen halben Prozentpunkt zu verzinsen. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung eines eingeschriebenen Mahnschreibens in Kapital und Zinsen beglichen, erhöht sich die Schuld um eine zusätzliche Entschädigung, die üblicherweise auf 15 % des Fälligkeitsbetrags festgesetzt wird, mit a mindestens 50 EUR. Außerdem ist der Lieferer dann berechtigt, alle übrigen noch nicht fälligen Rechnungen sowie alle Beträge, für die der Lieferer den Besteller zur Stundung berechtigt hat, sofort fällig zu stellen. Der Lieferant hat dann auch das Recht, die Ausführung laufender Verträge auszusetzen, bis der Kunde die in diesem Artikel beschriebenen Vorauszahlungen geleistet hat.
Abschnitt 23
Bei Lieferung auf Abruf wird der Gesamtbetrag der Bestellung bei der ersten Lieferung in Rechnung gestellt.
Artikel 24
Wenn der Auftrag auf Wunsch des Kunden storniert oder die Ausführung vorübergehend ausgesetzt wird, erfolgt die Rechnungsstellung in der Ausführungsphase, in der sich der Auftrag befindet (Gehälter, Rohstoffe, Unteraufträge usw.). Dieser Betrag wird um eine zusätzliche Vertragsgebühr von 10 % erhöht.
Abschnitt 25
Der Kunde wird erst nach vollständiger Zahlung der fälligen Beträge Eigentümer der verkauften Ware. Die Risiken, die die Ware eingehen kann, gehen jedoch zu Lasten des Kunden, sobald sie zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt 26
Alle Streitigkeiten unterliegen der Gerichtsbarkeit der Gerichte des Gebiets, in dem sich das Unternehmen des Lieferanten befindet.
Zögern Sie nicht, wenn Sie Fragen oder Kommentare hinzufügen möchten.